Mittwoch, 19. Juni 2013 View this page in English / Diese Seite auf Englisch   


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„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“


Wirklich? Die Würde jedes Menschen?

Denkt man an die Verletzung von Menschenrechten, so kommen einem automatisch Kriegsgefangene in den Sinn, Minderbemittelte, Folter- und Kriegsopfer – eben Menschen, die sich gegen andere Übermachten nicht zur Wehr setzen können, die misshandelt und in ihrem Elend oft vergessen werden.
Wer würde da schon an eine Berühmtheit denken? An einen Megastar, eine Koryphäe auf ihrem Gebiet, an jemanden, der Status, Geld und Einfluss hat? Nein, das sind doch gerade diejenigen, die die Menschenrechte - für sich? - erfunden haben! So würde man vielleicht denken. Jene Herausragenden unserer Gesellschaften, denen alles in den Schoss fällt, die nur mit der Wimper zu zucken brauchen, und ihnen werden alle Wünsche erfüllt! Jene, die nicht vergessen sind, sondern im Rampenlicht der Weltöffentlichkeit stehen.
Und doch, auch hier kommt es zur Verletzung von Menschenrechten. Denn der Schluss ist einfach: wer Geld hat, der hat auch Macht. Geld und Macht erzeugen Neid und Hass. Geld, Macht, Neid und Hass - das wiederum sind per se die Motive, aus denen Menschen töten.

Dieser Artikel könnte sich mit vielen Fällen beschäftigen, alle gleichermaßen wichtig. Doch heute soll es um den ‘Fall Michael Jackson’ gehen. ‘Fall’ in allen wahrsten Sinnen …
     
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die UNO-Resolution 217 A (II) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen und proklamiert. ("The Universal Declaration of the Human Rihgts" United Nations, General Assembly, Official Records third Session (part I) Resolutions. Document A/810).

Artikel 1

Artikel 1 besagt, alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Der Artikel bildet die Grundlage aller weiteren. Also widme ich mich einigen der anschließenden, hierauf aufbauenden Grundsätzen:

     
Artikel 2

Laut Artikel 2 hat jeder ‘Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.’

Thema Gleichbehandlung. Die Diskussionen sind heiß: wir befinden uns im Jahre 2004 - kann ein Michael Jackson einen fairen Prozess bekommen?
Die Antwort muss beinahe zwingend ‘nein’ heißen. Denn es ist psychologisch gesehen überhaupt nicht möglich, jemanden, der in vielen Dingen anders ist, wie einen Gleichartigen zu behandeln, vollkommen zu abstrahieren und objektiv zu urteilen. Wir Menschen sind darauf programmiert, Angehörige der selben Gruppe zu akzeptieren und zu schützen, denn das trägt zum Artenerhalt bei. In der Regel hat auch jeder von uns eine ‘Art’, der wir uns zugehörig fühlen. Aber... Michael Jackson?... Wir haben es hier mit einem Menschen zu tun, der ein Phänomen ist, außergewöhnlich in seiner Art, einzigartig und gleichermaßen übergreifend. Genie und Verrückter zugleich. Wer würde sich gänzlich mit ihm identifizieren?
In den Vereinigten Staaten ist die Rassenproblematik noch lange nicht ausgerottet. Michael verkörpert den ‘American Dream’. Ein kleiner armer, schwarzer Junge, der zum Megastar aufsteigt. Und nicht nur das, er wird auch noch weiß und wirkt in seiner Art irgendwie androgyn. Ein Mutant also, vom kleinen schwarzen Jungen zur weißen Frau wie Zyniker sagen. Irgendwie hat er alles, und doch ist er nichts wirklich. Von vielen Schwarzen verdammt, ihre Rasse verraten zu haben, von den Weißen nicht als Ihresgleichen nicht akzeptiert. Nicht nur eine Rassenfrage und Hautfarbenfrage, auch noch eine Geschlechterfrage. Auch eine Religionsfrage? Natürlich. Es soll ja nichts ausgelassen werden. Einst war er strenger Zeuge Jehowa, doch heute weiß das so genau niemand mehr. Vor allem ist ein Michael Jackson in all diesen Sparten nicht greifbar. Seine Einstellung und Botschaft ist religionsübergreifend, er selbst akzeptiert alle Religionen, kann allen etwas abgewinnen. Also wieder nirgends recht zugehörig, es sei denn da, wo man ihn aufgrund der Umstände am liebsten hinplaziert. Und das ist in seiner Heimat momentan der Islam...
Ein politischer Kampf? Auch das. Michael Jackson ist Demokrat, seine Region, Santa Barbara und Umgebung inklusiver seiner Ankläger, konservativ republikanisch. Und dann wäre da noch ‘Geburt, Vermögen, sonstiger Stand’. Geborden in Gary, Indiana, eine raue Gegend, kalt, fremd, schwarz, nicht das sonnige Kalifornien. Ein Einwanderer also, reicht, extrem reich. Michael Jacksons Geschworene werden meist einfache Bauern sein, Eingeborene, für die er nichts weiter als ein Sonderling ist, ein Freak, der einsam oben in Bergen haust, den niemand so recht zu Gesicht bekommt, über den allerdings die verrücktesten Geschichten kursieren.
Kennt man Michael Jackson also? Sicherlich nicht, aber eines weiß man sicher: er ist anders, extrem anders und damit auszugrenzen.

Fazit: Artikel 2 scheint hier zum scheitern verurteilt.

     
Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Um diesen Artikel zu diskutieren müssten wir wohl mehr in die Art und Weise der Anklagen eintauchen. Oder aber es lieber kurz machen:
Sicherheit? Noch wurde Michael Jackson nicht verurteilt, und er ist das erste mal überhaupt offiziell angeklagt. Dennoch wurde allein seine Ranch bereits drei Mal durchsucht, genau wie andere Wohnungen, Häuser, Besitztümer – ohne Vorwarnung. Über 100 Durchsuchungsbefehle! Mehr als in jedem grausamen Mordfall Kaliforniens. Zwei unnötige Körperdurchsuchungsbefehle, man hat versucht, ihm seine Kinder zu nehmen, unzählige Morddrohungen, beim letzten Gerichtstermin hieß es, er würde es nicht bis zum Eingang schaffen. Sicherheit kann man dieses Leben nicht nennen.
Freiheit? Im Falle einer Verurteilung aufgrund der beiden angeblichen Taten -Kindesbelästigung und Verschwörung - drohen Michael Jackson bis zu 70Jahren Haft. Es sollte erwähnt werden, dass im deutschen Justizsystem der angeklagte Fall von Kindesbelästigung kaum überhaupt zu einer Anklage führen würde – vergleichbare Fälle werden in Deutschland mit 1 bis 2 Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Den Strafbestand der ‘Verschwörung’ hingegen gibt es hier überhaupt nicht. Eine Tat, die nicht stattgefunden hat, kann nicht bestraft werden. In Kalifornien schon. Und es ist ein Strafbestand, der immer dann eingebaut wird, wenn die Anklage auf wackeligen Beinen steht. Schließlich reicht hier ‘Hören-Sagen-Information’ für eine Verurteilung.
Also steht Michael Jacksons Freiheit auf sehr wackeligen Beinen, genau wie das Recht auf Leben. Seine Ankläger wollen ihn mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen, und dass er dort als der berühmteste ‘Kinderschänder’ der Welt keine Woche überleben würde, scheint miteinkalkuliert zu sein.

     
Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Michael Jackson wurde bereits 1993 zu einer erniedrigenden Körperdurchsuchung gezwungen. Damals musste er sich nackt der Staatsanwaltschaft, sowie deren Photographen und Ärzten stellen, die seine Genitalien und sämtliche anderen Körperregionen auf Hautunregelmäßigkeiten untersuchten.
Im Zuge der neusten Anklage verwundert es, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft nur Informationen durchdringen, die mit DNA-Proben zu tun haben, alten Unterhosen, angeblich gefundenen Pornoheften. Sofort werden solche Informationen von den Massenmedien verschlungen, ausgebaut und breitgetreten. Alles in diesem Fall hat mit Erniedrigung zu tun, mit Psychoterror. Bei seiner Verhaftung wurde Michael Jackson völlig willkürlich in Handschellen gelegt, wobei offensichtlich keine Notwendigkeit außer der seiner Demütigung bestand. Weder war Fluchtgefahr gegeben, noch hätte er sich in irgendeiner Form gewehrt. Nein, Mr. Jackson flog sogar noch mit seinem eigenen Privatjet ein – und ersparte damit den Behörden jede Menge Geld - um sich festnehmen zu lassen! Dennoch Handschellen und möglicherweise sogar Misshandlungen währende der Gefangennahme. Das Polizeibüro schloss dazu seine eigene Untersuchung negativ ab, doch Jacksons Anwälte scheinen in dieser Hinsicht noch nicht das letzte Wort gesprochen zu haben.
Und dann die letzte Durchsuchung der Neverland Ranch, am 3.12.04. Früh morgens wird das Anwesen von Dutzenden Polizeifahrzeugen heimgesucht. Jackson und seine Familie fliehen aus ihrem eigenen Heim, die Kinder seien noch nicht einmal angezogen gewesen. ‘Nichts als ein Versuch, Michael Jackson und seine Familie zu schockieren und ihnen Angst einzujagen.’, beklagt die Verteidigung. Genau wie im selben Zuge der Durchsuchungsbefehl für Michael Jackson, um eine Speichelprobe von ihm zu erhalten. Ein völlig ungewöhnlicher Zug, denn normalerweise wird so etwas durch einen ganz normalen Gerichtsantrag eingereicht.
Nun wurde Jackson angeboten, er solle sich als Pädophilier outen und sich in eine offizielle Liste eintragen lassen. Dann bliebe ihm der Prozesse erspart, und er müsse nicht ins Gefängnis, müsse sich lediglich einer ständigen Überwachung hingeben. Was für ein Angebot, wenn es sich doch um so einen gefährlichen Verbrecher handelt und die Anklage so sicher ist? Oder doch nur ein Versuch, diesen Mann weichzukochen, bis er so sehr um sein Leben bangt, dass er ein solches zweischneidiges Angebot akzeptiert? Einfach, um den Alptraum zu beenden?
Michael Jackson und seine Anwälte haben das Angebot heftig zurückgewiesen.

     
Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Zum einen wird Michael Jackson v.a. von den Massenmedien wie niemand sonst behandelt und gedemütigt. Mit dem Tag der Anklage war er bereits vorverurteilt, die Medien stürzen sich wie Geier auf alles, was gegen ihn spricht – auch wenn es nur Gerüchte sind. Wie die Presse diese Sache handhabt, wirkt sich auf die Weltbevölkerung aus, auf die Geschworenen, die eines nicht mehr allzufernen Tages über ihn richten müssen.
In der Bevölkerung wird aktiv zur Diskriminierung Michael Jacksons ausgerufen, obwohl er nach wie vor als unschuldig zu gelten hat. In verschiedenen Foren wird propagiert, er hätte die Todesstrafe verdient, Organisationen, deren Namen hier nicht genannt werden, rufen öffentlich dazu auf, alle Produkte zu bestreiken, die Michael Jackson in irgendeiner Form Profit bringen könnten. Hier herrschen Aufhetzung zur Diskriminierung sowie Diskriminierung in ihrer Reinform vor.
Auch ist Michael Jackson NICHT vor dem Gesetzt gleich anderen Menschen. Für das Vergehen, welches ihm angelastet wird, kann in Kalifornien z.B. höchstens eine Kaution von 10 000$ verlangt werden. Michael Jackson muss 3 Millionen zahlen. So viel gilt nicht einmal für mehrfachen Mord! Die Gründe dafür sind keinesfalls einsehbar. Fluchtgefahr, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Aber würde Michael Jackson fliehen, ließe er allein schon mit seiner Neverland-Ranch 50Millionen Dollar zurück. Da käme es auf 3 Millionen wirklich nicht mehr an. Also muss es andere Gründe haben. Welche? Vermutlich nur den Hinweis darauf, dass man es hier mit einem besonders schweren Verbrecher zu tun hat. Und ein staatlich alter, erfahrener Richter lässt sich darauf ein …

     
Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Das Gericht, das Michael Jacksons Fall führt, ist nicht und keinesfalls unabhängig und unparteiisch. Richter Melville ist ein langjähriger Bekannter des Staatsanwaltes. Die beiden gehen gemeinsam fischen und reiten. Inwiefern ein Richter da neutral sein kann, ist fraglich. Und besonders hervorzuheben ist hierbei nochmals die geringe Prozentzahl schwarzer Einwohner im nördlichen Bezirk von Santa Barbara / Santa Maria. Deswegen versuchte Michael Jackson Verteidigung von Anfang an, das Verfahren aus dem Bezirk zu nehmen und nach Los Angeles zu verlegen – ohne Erfolg. Ebenso scheiterte der Versuch von Jacksons Anwälten, den ganz offensichtlich voreingenommenen Staatsanwalt Sneddon, der seit 10 Jahren nach Jacksons Trophäe an seiner Wand jagt, aus dem Verfahren auszuschließen. Der Staatsanwaltschaft manipulierte laut den Gerichtsunterlagen klar die Jury des Preliminary Hearings, das zunächst einmal die Anklage gegen Jackson durchsetzen musste. Ebenso gibt es zahllose Hinweise auf eine persönliche Feinseligkeit des Staatsanwaltes gegen den Sänger. So untersuchte Sneddon viel mehr an dem Fall persönlich als es der Normalität entspricht, der traf sich heimlich mit Zeugen, und lachte und scherzte, als er Michael Jacksons Festnahme verlas. Und er brach das geschützte Verhältnis zwischen Anwalt und Klient, indem er das Büros eines Angestellten von Jacksons Hautverteidiger durchsuchen ließ. In anderen Ländern und vor anderen Gerichten wäre es nicht im Ansatz denkbar, dass dieser Mann als Haupt(!)ermittler im Verfahren verbleibt. Doch bis zum heutigen Tag blieb jeder Fehlertritt Sneddons ungestraft, illegal erworbene Beweise werden dennoch zugelassen, ebenso wie beeinflusste und voreingenommene Zeugen. Jacksons Verteidigerteam wird allerdings ständig benachteiligt.
Ist ein Richter, der solche Beschlüsse verabschiedet unparteiisch? Und obwohl die Verteidigung diese Umstände auch schon an den obersten Gerichtshof weitertrug, wird dem Richter weiterhin freie Hand gelassen. Es scheint, als wäre sich die gesamte Kalifornische Gerichtsbarkeit einig, einig darin, dass parteiisch zu sein in diesem Fall gerechtfertigt sei.

     
Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Michael Jackson ist schuldig. Das haben alle beschlossen, die Medien, die Weltöffentlichkeit, Staatsanwalt, Richter, alle. Wieso auch nicht? Es wäre so unspektakulär, wenn er unschuldig wäre. Es wäre so unschön, wenn man sich für etwas entschuldigen müsste, über das man sich so lange den Mund zerrissen hat. Michael Jackson ist Unterhaltung, und Unterhaltung ist immer dann am schönsten, wenn besonders skandalös. Das Verfahren gegen den King of Pop war schon entschieden, bevor es überhaupt begonnen hatte. Eigentlich war es schon gefällt, lange bevor es zu dieser Anklage kam. Er ist schuldig seit 1993, seit den ersten Anschuldigungen dieser Art. Und er ist ‘noch schuldiger’ seit dem ‘skandalösen’ Interview Anfang 2003, bei dem unser Sonderling verlauten ließ, es sei nichts Schlimmes daran, mit einem Kind das Bett zu teilen, solange keinerlei sexuelle Absicht dahinter steht. Schuldig! Schuldig im Sinne der Anklage, aber eigentlich schuldig noch weit darüber hinaus. Denn wem ist wirklich bewusst, dass es sich bei den Anklagen gegen Michael Jackson um sexuelle Belästigung handelt, deren schlimmster Auswuchs Masturbation gewesen sein kann? Statt dessen ist man sich einig, dass dieser Mann das schlimmste aller Verbrechen begangen hat: Kindesmissbrauch, ja Kinderschändung! So titeln die Zeitungen der Welt bei jeder Gelegenheit. Sogar dieser Verbrechen scheint Michael Jackson schuldig zu sein, obwohl es dahingehend gar keine Anklage gibt. Nun, was nicht ist, kann ja noch werden... Momentan sieht es so aus, als müsse man sich, wenn man Jackson verklagen will, hinten in der Reihe anstellen.

Inzwischen ist er aller Anklagepunkte freigesprochen worden. In den Augen vieler Menschen zählt dieses Urteil aber nicht.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Über die gesetzlich nicht verankerte Kaution, die den 300fachen Satz der ‘Normalkaution’ beträgt, wurde bereits gesprochen. Zudem hat es Michael Jackson immerhin schon geschafft, dass extra für ihn nach 1993 - als er der Staatsanwaltschaft leider durch die Lappen gegangen war - ein Gesetz geändert wurde. Jawohl für ihn, den schlimmsten aller Verbrecher. Wo ein Zeuge (der Kläger) laut kalifornischer Gesetzgebung früher seine Aussage in einem Strafprozess verweigern konnte (und ohne Zeugen gibt es auch keinen Fall) da könnte er nun dennoch gezwungen werden  auszusagen, ob er nun wolle oder nicht.

     
Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Seit Jahrzehnten wird willkürlich in Michael Jacksons Privatleben eingegriffen. Von den Medien, von schaulustigen Gemütern. Denn Berühmtheiten haben nicht das Recht auf ein Privatleben. Ihre Privatsphäre ist – unsinnigerweise - relevant für das öffentliche Interesse, so das Presserecht. Wie oft hat Michael Jackson um Privatsphäre gefleht, wie oft gebeten, dass man ihn einfach leben lässt ohne Papazazzi in den Büschen, die ihn und seine Familie auf Schritt und Tritt verfolgen.
Und nun wirkt auch noch der ganze Feldzug der Gerichtsbarkeit sehr willkürlich. 80 Polizisten, die schwerbewaffnet durch sein Haus ziehen und es zerstören, sein Eigentum beschlagnahmen, ohne Information, was sie konfisziert haben - mehrmals, um ihn zu fassen zu bekommen, ihn in Handschellen legen und irgendwann ins Gefängnis werfen zu können. Ihn, einen 1,72 kleinen und kaum mehr 50 kg leichten Mann, der von jedem, der ihn je getroffen hat, nur als höflich, freundlich, liebevoll und absolut harmlos beschrieben wird.

     
Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ja, und das scheint die Krux an alledem zu sein. In diesem Fall ist es neben der fraglichen Staatsgewalt gerade die Meinungsfreiheit, die die Menschenrechte Michael Jacksons einschränkt. Er ist freigegeben, diskriminiert zu werden, und Rufmord ist auch Mord.
 

All diese Dinge könnten aufgedeckt und behoben werden. Der Gerechtigkeit soll genüge getan werden, das ist keine Frage. Doch was hier geschieht ist weder gerecht noch gerechtfertigt UND es verstößt eindeutig gegen grundlegende Menschenrechte. Nur, um es zu ändern, müsste man es bemerken. Und mal ehrlich - wer will es denn bemerken? Schließlich handelt es sich um einen ungewöhnlichen Fall, bei dem man weiter denken müsste, als nur bis ins Klischee der Menschenrechtsverletzungen.


 FttF


 

 

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