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 |  | „Am 3. Februar 2003 wurde die Welt von Michael Jackson, dem Angeklagten in diesem Fall, erschüttert. Und zwar nicht in musikalischer Hinsicht, sondern höchst real. Und sie wurde erschüttert von den Reaktionen auf die Video-Dokumentation von Martin Bashir, ‚Living with Michael Jackson’. Und sein Leben wurde derartig heftig erschüttert, dass einer seiner langjährigsten engsten Vertrauten und Mitverschwörer in diesem Fall, Marc Schaffel, es als ‚Totalschaden’ bezeichnete.“ (Thomas W. Sneddon, Eröffnungsplädoyer) So beginnt am 28. Februar 2005 ein Prozess, der schließlich bis zum 13. Juni 2005 andauern und mit einem Freispruch für den Angeklagten enden sollte. Doch wie war es überhaupt zu diesem Prozess gekommen? | | Vorlauf | | Staatsanwalt Sneddon, der es seit den ersten Missbrauchsvorwürfen 1993 zu seinem erklärten Ziel gemacht hatte, Michael Jackson als angeblichen Kinderschänder zu überführen und verurteilen zu lassen, hat zumindest in diesem einen Punkt Recht. Alles begann im Februar 2003, mit der Ausstrahlung der Dokumentation „Living with Michael Jackson“. 27 Millionen Menschen in den USA und 14 Millionen in Großbritannien wurden Zeuge, wie der Superstar mit dem zwölfjährigen Krebspatienten Gavin Arvizo Händchen hielt und freiheraus zugab, sein Bett gelegentlich mit Kindern zu teilen. Im gleichen Interview bestätigte Gavin, dass Michael auf dem Boden und er selbst in seinem Bett geschlafen habe. Und Michael Jackson selbst stritt jegliche sexuelle Verbindung in diesem Zusammenhang energisch ab.
Dennoch ist die Saat gesetzt und der bösartige Austrieb nicht mehr zu verhindern. Eine Reihe Psychologen, Psychiater und andere Kinderbefürworter, einschließlich Dr. Carole Lieberman, schrieben Beschwerdebriefe an die Kinderschutzbehörde in Santa Barbara und die Kinderfürsorge in Los Angeles. Das Jugendamt in Los Angeles wurde kontaktiert. Auch Tom Sneddon erreichten ein paar wenige Briefe. Doch der gab sich zunächst vorsichtig. Aufgrund dessen, was in dieser Dokumentation zu sehen gewesen war (nämlich nichts!) ließ er verlauten, dass dies „kein Ersatz für glaubwürdige, kooperative Opfer“ sei. Doch hinter den Kulissen begann es zu brodeln.
Nachdem Dr. Carole Lieberman auch öffentlich ihren Missmut über die Dokumentation und ihre weitreichenden Folgen kundgetan hatte und sich die öffentliche Stimmung immer weiter aufheizte, begann das Jugendamt von Los Angeles (DCFS) am 14. Februar 2003 mit seinen Ermittlungen. Was niemand wusste: Nur vier Tage später berief das Sheriff Department von Santa Barbara klammheimlich eigene Ermittlungen ein. Das Jugendamt Los Angeles befragte die gesamte Familie – mit dem Ergebnis, dass alle und Gavin insbesondere jegliches Fehlverhalten seitens des Superstars vehement abstritten. Schließlich kam das Jugendamt zu dem Schluss, dass „Anschuldigungen des Missbrauchs unbegründet“ wären und schloss den Fall.
| Zur selben Zeit eröffnete und schloss das Police Department Los Angeles die eigenen Ermittlungen, auch hier mit der Begründung, dass die unzureichenden Beweise keine weiteren Maßnahmen gegen Michael Jackson zulassen würden. Am 16. April 2003 fasste auch das Sheriff Department in Santa Barbara einen Entschluss: „Basierend auf den Befragungen der Kinder und ihrem Vater wurde festgestellt, dass die Elemente krimineller Aktivität nicht zutreffen. […] Fall geschlossen.“ Doch dann geschahen merkwürdige Dinge. Laut dem Autoren von „The Trials of Michael Jackson“, Lynton Guest, entwickelte Sneddon in den folgenden Monaten eine eigene Strategie. Zunächst einmal war es notwendig, das potentielle Opfer und seine Familie von dem Superstar zu trennen. Danach bedrohte und köderte Sneddon die Arvizos gleichzeitig, indem er Janet Arvizo damit drohte, Anklage wegen Sozialhilfebetrugs zu erheben und ihr gleichzeitig, bei Kooperation mit der Staatsanwaltschaft, einen Multimillionen Dollar schweren Zivilprozess gegen Michael Jackson in Aussicht stellte. Doch das bedeutete auch, dass Sneddon glaubhaft belegen musste, weshalb Gavin seine frühere Aussage plötzlich ins Gegenteil lenkte. Hier kam die Anklage zur Verschwörung ins Spiel. Solange die Arvizos von Michael (bzw. dessen Leuten) festgehalten wurden, hatten sie natürlich keine Möglichkeit, die Wahrheit zu sagen. Im Gegenteil, man habe sogar Janet A. und ihre Kinder gezwungen in dem Rebuttal-Video des Stars, „The footage you were never meant to see“, mitzuwirken und sich dort glorifizierend über Michael zu äußern. Doch einmal frei, konnte nun angeblich endlich die Wahrheit ausgesprochen werden.
Nun gibt es mit einer Anklage zur Verschwörung ein kleines Problem: Eine Person alleine kann nicht wegen Verschwörung angeklagt werden; es liegt in der Natur der Sache, dass an einer Verschwörung immer mehrere Personen beteiligt sein müssen. Obwohl diese Personen der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt waren, wurde niemals Anklage gegen sie erhoben. Seltsam, oder? Und es fehlte nach wie vor das Motiv zu dieser Verschwörung. Laut Lynton Guest geschah in diesem Stadium der Ermittlungen etwas mit dem niemand, auch nicht Sneddon, gerechnet hatte. Sneddon bekam eine Information aus New York, doch ursprünglich stammte sie vom anderen Ende der Welt: Aus Tokio. Die Information besagte, dass sich Michael Jackson finanziell in einem katastrophalen Status befände, seine ärmlichen Plattenverkäufe würden dies belegen. Und da war das Motiv! Die Dokumentation von Martin Bashir sollte Michael Jackson zurück auf den Pop-Olymp bringen; sie galt, laut Sneddon, als die letzte Maßnahme der beruflichen Rehabilitation Jacksons. Ein Prozess und die damit verbundenen Kosten hingegen würden den Superstar endgültig bankrott machen. Deswegen also seien die Arvizos festgehalten worden, deswegen zu falschen Aussagen gezwungen und… deswegen habe der Superstar angefangen, Gavin Arvizo nach der Ausstrahlung der Dokumentation und auf dem Höhepunkt der öffentlichen Erregung, zu belästigen. Das macht Sinn, keine Frage. Tom Sneddon jedenfalls war dieser Meinung.
| | So veranlasste er am 18. November 2003 die Hausdurchsuchung von Michael Jacksons Anwesen Neverland Ranch. Die „Beweise“, die er zu finden hoffte, stellten sich allerdings trotz 250 Polizeibeamten und 14 Stunden Suche, während der Matratzen aufgeschlitzt und ein Chaos verursacht wurde, das sich jeglicher rationeller Erklärung entzieht, als höchst dürftig heraus. Am 19. November 2003 verkündet Tom Sneddon auf einer Pressekonferenz dennoch, dass man Anklage gegen den Superstar erheben würde und einen „starken Fall“ vorzuweisen habe. | | | Am 20. November 2003 gingen Bilder um die Welt, die zeigten, wie Michael Jackson in Handschellen zum Sheriffs Department gebracht wurde. Gegen den Einsatz einer Kaution von 3 Millionen Dollar wurde er anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt. Zuvor allerdings beschlagnahmte das Department seinen und die Pässe seiner Kinder, um eine Flucht ins Ausland zu verhindern. | Am 11. Dezember verkündete der Fernsehsender CNN, dass Gavins positive Äußerungen über Michael Jackson durch Einschüchterungen entstanden seien. Am 19. Dezember 2003 erhob die Staatsanwaltschaft endgültig Anklage gegen Jackson, wegen Kindesbelästigung in mehreren Fällen. Am 16. Januar 2004 beteuerte Michael Jackson bei seinem ersten Auftritt vor Gericht seine Unschuld.
Nachdem sich eine Grandjury im April 2004 unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Zeugenaussagen angehört hatte, wurde am 22. April 2004 Anklage durch die Geschworenenjury erhoben. Am 27. April trennte sich Michael Jackson von seinen bisherigen Anwälten Mark Geragos und Benjamin Brafman und wurde stattdessen nun von dem Strafrechtsverteidiger Thomas Mesereau vertreten. Am 30. April 2004 erfolgte die schlussendliche offizielle Anklageerhebung in zehn Punkten. Neu dabei: Vorwürfe, Minderjährigen Alkohol verabreicht zu haben mit dem Ziel, diese anschließend zu missbrauchen. Sneddon hatte diesen neuerlichen Punkt angebracht, nachdem sicher war, dass die beschlagnahmten „Beweismittel“ der Hausdurchsuchung alleine rein gar nichts beweisen würden. Die Anklage wegen Alkohohlverabreichung an Minderjährige ermöglichte, neben der Anklage zur Verschwörung, dass die Jury die Möglichkeit hatte, Michael Jackson zwar nicht wegen Kindesbelästigung, aber dann doch immerhin in diesen beiden Punkten für schuldig zu befinden, was für den Superstar eine mehrjährige Gefängnisstrafe zur Folge haben würde. Von da an schlagen mehrere Versuche der Verteidigung fehl, den Prozess u. a. wegen persönlicher Feindseligkeit Sneddons gegenüber Michael Jackson und wegen Zeugeneinschüchterung seitens der Staatsanwaltschaft, abzuwenden.
Der Prozessbeginn wurde auf den 31. Januar 2005 festgelegt und nahm nach der Auswahl der Geschworenen am 28. Februar 2005 seinen Verlauf. | 
 | | Der Prozess: | | | Der „starke Fall“ der Staatsanwaltschaft stellte sich recht schnell objektiven Prozessbeobachtern als heiße Luft heraus. Martin Bashir, als erster Zeuge, verweigerte praktisch durchgehend seine Aussage und obwohl Bashir auf die Frage, ob er seine eigene Dokumentation gesehen habe keine Antwort gab und somit die Dokumentation eigentlich als nicht autorisiertes Beweismittel hätte abgelehnt werden müssen, durfte sie von der Staatsanwaltschaft in die Liste der Beweismittel aufgenommen werden. Was genau nun eigentlich damit bewiesen werden sollte, bleibt auch im Nachhinein ungeklärt – denn eigentlich präsentierten die Aufnahmen das genaue Gegenteil dessen, was später zur Anklage gebracht wurde. Auf die einzelnen Aussagepunkte der Zeugen einzugehen, würde den Rahmen hier sprengen.Fakt ist, sowohl Gavin als auch sein jüngerer Bruder Star verwickelten sich während ihrer Aussagen dauernd in Widersprüche. Gavin präsentierte sich zunächst schüchtern der Jury, legte aber im Verlauf seiner Vernehmungen, insbesondere beim Kreuzverhör durch Thomas Mesereau, dieses Verhalten ab und wurde stattdessen forsch, um nicht zu sagen frech. Die Aussagen der Brüder waren derart unterschiedlich, dass man schließlich dazu überging, nicht mehr von zwei, sondern vielmehr von vier Fällen von Belästigung zu sprechen. Anders ließen sich die Widersprüchlichkeiten der Jungen auch kaum erklären. Nahezu alle Zeugen seitens der Staatsanwaltschaft räumten ein, am Abend oder Morgen vor ihrer Aussage im Zeugenstand mit einem der Staatsanwälte gesprochen zu haben. Doch muss es sich dabei um eine nicht unübliche Vorgehensweise handeln, denn sie wurde ausschließlich seitens der Verteidigung bemängelt.
| Am 10. März erreichte der Prozess einen vorläufigen medialen Höhepunkt, als Michael Jackson, laut eigener Aussage nach einem Sturz in der Dusche, eine Stunde zu spät und erst nach Erlass eines Haftbefehls seitens Richter Melville vor Gericht erschien – in Schlafanzughose. Die Printmedien überschlagen sich. Wohlweislich „übersahen“ sie die Widersprüche und konzentrieren sich stattdessen detailliert auf die Aussagen des vermeintlichen Opfers. Bereits in diesem frühen Stadium des Prozesses war absehbar, dass sich die Öffentlichkeit, dank der Unterstützung der Presse, bereits ein eigenes Urteil gebildet hatte. Die Frage lautete nicht mehr nach der Schuld oder Unschuld des Angeklagten, sondern nur noch, auf wie viele Jahre Gefängnis sich das Urteil schließlich erstrecken würde. Doch tatsächlich begann der Fall vor Gericht selbst der Anklage immer weiter zu entgleiten. Bis auf die widersprüchlichen Aussagen der Jungen gab es keine Zeugen. Das „Beweismaterial“ beschränkte sich auf Magazine und DVDs, die jedoch einen klar heterosexuellen Inhalt hatten und völlig legal zu beschaffen waren. Es gab keine DNA-Spuren, die die Aussagen der Jungen belegen würden. Und dann kam Janet Arvizo. Als eine der Schlüsselzeuginnen in diesem Prozess war ihre Aussage von allerhöchster Wichtigkeit. Insbesondere was die Verschwörungstheorie betraf war alles von ihrer Aussage abhängig. Doch Janet zeigte sich vor Gericht äußerst kampfeslustig. Sie deutete mehrfach mit dem Finger auf die Jury und sprach den Angeklagten mehrere Male direkt und unverschämt an, sie weigerte sich bestimmte Fragen zu beantworten und war insgesamt nicht in der Lage, auch nur einen einzigen der gemachten Vorwürfe glaubhaft zu bestätigen. Zudem wurde sie von Thomas Mesereau, wie alle anderen fragwürdigen Zeugen der Anklage, als eidesstattliche Lügnerin entlarvt.
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| Sneddon, der sich nun in der Position des Verlierers sah, wusste aber noch einen Ausweg: Die Zulassung von Zeugen aus dem 1993er Fall. Natürlich nicht, weil sein eigener Fall sich als haltlos und unglaubwürdig herausstellte, sondern mit dem Vorwand, dem Angeklagten ein bestimmtes Verhaltensmuster nachweisen zu wollen. Jordan Chandler allerdings war – vermutlich wohlweislich – außer Landes. Nur seine Mutter June erklärte sich bereit, auszusagen – obwohl sie seit über zehn Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn gehabt hatte und nie Zeugin eines tatsächlichen Missbrauchs gewesen war. Auch die anderen eingebrachten Zeugen dieser Zeit erwiesen sich als höchst unglaubwürdig. Jason Francia, der behauptete, von Michael Jackson unsittlich berührt worden zu sein, hatte gemeinsam mit seiner Mutter „Schweigegeld“ in Millionenhöhe akzeptiert. Die ehemaligen Sicherheitsmänner, die etwas beobachtet haben wollten, waren gegen Michael Jackson in einem anderen Prozess (sie hatten Jackson verklagt, sie unrechtmäßig gekündigt zu haben; dabei kam aber heraus, dass sie ihn u.a. bestohlen hatten) unterlegen und hatten guten Grund, Negatives zu berichten. Thomas Mesereau belegte bei allen diesen Augenzeugen ein vorrangig finanzielles Interesse. Die Aussage von Debbie Rowe, Ex-Frau und Mutter von zwei Kindern von Michael Jackson, wurde ebenfalls mit großer Spannung erwartet. Als die letzte Zeugin der Staatsanwaltschaft schließlich aussagte, verpasste sie der Staatsanwaltschaft einen letzten, vernichtenden Hieb. Sie pries ihren Ex-Mann als liebevollen Vater, der von „Geiern“ umgeben sei.
| Als der Fall schließlich am 5. Mai zur Verteidigung ging, war zumindest innerhalb des Gerichtssaales klar, dass Sneddons Taktik und Strategie nicht gefruchtet hatten. Die sorgfältig gepflanzte Aussaat war verdörrt. Die Presse und die Öffentlichkeit sahen dies indes vollständig anders. Nach wie vor beschränkte man sich auf die skandalösen Inhalte der Aussagen der Augenzeugen ohne ihre Geschichte oder Hintergründe zu hinterfragen. Am 2. Juni begannen die Abschlussplädoyers, nachdem die Verteidigung beschlossen hatte, dass es der Zeugen und Beweise genug gewesen seien und Michael Jackson selbst nicht mehr in den Zeugenstand treten musste.
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| | Urteil |  | Am 13. Juni 2005 wurde, um 14:13 Uhr Ortszeit, das Urteil des spektakulärsten Medienprozesses des Jahrtausends verlesen und von hunderten Fernsehsendern live in the ganze Welt gesendet:
Nicht Schuldig in allen Anklagepunkten. | |
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